Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Marianne Grüber - Ferienhausvermittlungen
für die Vermittlung von Ferienwohnungen oder Ferienhäusern, gültig ab 01.07.2007
1. Reservierungsanfrage
Bei einer Reservierungsanfrage reserviert die Firma Marianne Grüber - Ferienhausvermittlungen das Objekt zwei Tage, dies zählt noch nicht als Buchung. Eine Buchung bedarf einer schriftlichen oder mündlichen Willenserklärung des Anmeldenden. Bei Buchung erhält der Anmeldende eine von der Firma Marianne Grüber - Ferienhausvermittlungen ausgestellte Vermittlungsbestätigung mit der Bitte um Gegenzeichnung und Rücksendung.
2. Vertrag und Vertragsabschluß
Der Vertrag wird im Namen und für Rechnung des Leistungsträgers (Eigentümer, Vermieter oder Verwalter), nachfolgend Leistungsträger/Eigentümer genannt, abgeschlossen. Er gilt für den angemeldeten Zeitraum und die angemeldete Zahl von Personen und Haustieren. Durch die mündliche Buchungszusage des Anmeldenden oder die Gegenzeichnung der Vermittlungsbestätigung kommt der Vertrag zustande.
3. Leistung
Bei den von der Firma Marianne Grüber - Ferienhausvermittlungen angebotenen Leistungen handelt es sich ausschließlich um die Vermittlung von Fremdleistungen zwischen dem Anmeldenden, den Mitreisenden und der jeweiligen Vertragspartei (Leistungsträger/Eigentümer). Alle Schadensersatzansprüche des Mieters sind an den jeweiligen Leistungsträger/Eigentümer zu stellen.
4. Bezahlung, An- und -Abreise
Bei Erhalt der Vermittlungsbestätigung wird eine Anzahlung (Vermittlungsentgelt) fällig, die innerhalb einer Woche zu leisten ist; bleibt die Anzahlung binnen dieser Wochenfrist unbezahlt, kann die Firma Marianne Grüber - Ferienhausvermittlungen den Vermittlungsvorgang stornieren. Die Restzahlung erfolgt wie auf der Vermittlungsbestätigung näher bezeichnet an den Leistungsträger/Eigentümer. Die Zeiten der jeweiligen Anreise (Bezug des Objektes), bzw. Abreise (Auszug aus dem Objekt) können mit den Hausservicekräften vor Ort abgesprochen werden; dies geschieht aber immer unter Berücksichtigung der jeweiligen Buchungssituation des Objektes am entsprechenden Tage, bzw. den Vorgaben der Servicekräfte. Das Abstellen des Gepäcks vor Ort während eventueller Wartezeiten ist in der Regel möglich, muss aber auch mit den Servicekräften vor Ort final abgeklärt werden.
5. Haftung
Die Ausschreibung der zu mietenden Objekte wurde nach bestem Wissen und nach den Angaben des Leistungsträgers/Eigentümers erstellt. Für Änderungen, die vor Ort von Dritten vorgenommen werden oder wurden und von denen die Firma Marianne Grüber - Ferienhausvermittlungen keine Kenntnis hat, wird nicht gehaftet. Für eine Beeinflussung der Mietobjekte durch höhere Gewalt, wie zum Beispiel Streik, Krieg, Erdbeben, landesübliche Strom- und Wasserausfälle oder Unwetterlagen wird nicht gehaftet. Ist die Nutzung des Mietobjekts aufgrund höherer Gewalt nicht möglich und kein Ersatzobjekt vermittelbar, so wird die Haftung auf maximal die Höhe der bereits geleisteten Zahlungen des Kunden beschränkt. Die Nutzung der Ferienimmobilie, einschließlich aller dazugehörigen Außenanlagen erfolgt auf eigene Verantwortung, Vermieter und die Firma Marianne Grüber - Ferienhausvermittlungen übernehmen keine Haftung bei Unfällen. Der Kunde ist für seine mitgebrachten Sach- und Wertgegenstände, sowie Bargeld selbst verantwortlich, der Leistungsträger/Eigentümer und die Firma Marianne Grüber - Ferienhausvermittlungen übernehmen keine Haftung bei Einbruchdiebstählen. Der Kunde hat die Unterkunft nebst Inventar pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, alle während seiner Aufenthaltszeit auftretenden Schäden der örtlichen Verwaltung oder dem Vermieter zu melden. Der Kunde haftet persönlich für die von ihm verursachten Schäden.
6. Mitwirkungspflicht
Der Mieter ist aufgefordert, bei Ankunft das Inventar des Mietobjektes zu überprüfen und innerhalb von 24 Stunden dem Leistungsträger/Eigentümer oder dessen Hausservice vor Ort zu melden, damit Abhilfe geleistet werden kann. Auch alle sonstigen Beanstandungen an der Mietsache müssen dem Leistungsträger/Eigentümer oder dessen Hausservice vor Ort unverzüglich gemeldet werden. Sollte der Mieter selbst während seines Aufenthaltes Verursacher von Schäden werden, so sind auch diese direkt dem Leistungsträger/Eigentümer oder dessen Hausservice vor Ort zu melden. Das Objekt ist beim Auszug besenrein zu verlassen; im Falle übermäßiger oder mutwilliger Verschmutzung des Objektes durch den Gast, die für den Leistungsträger/Eigentümer unzumutbar ist oder deren Beseitigung deutlich mehr Aufwand erfordert, als durch die Zahlung des Endreinigungsbetrages abgedeckt ist, dürfen vom Leistungsträger/Eigner zusätzlich angefallene Reinigungs-Kosten unter jeweilig genauem Kosten-Nachweis berechnet werden.
7. Rücktritt
Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Der Rücktritt vom Vertrag durch den Anmeldenden muss in schriftlicher Form gegenüber der Firma Marianne Grüber - Ferienhausvermittlungen, zwecks ordnungsgemäßer und sichergestellter Weiterleitung an den Leistungsträger/Eigentümer, angezeigt werden. Maßgeblich ist das Eingangsdatum bei der Firma Marianne Grüber - Ferienhausvermittlungen. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch der Firma Marianne Grüber - Ferienhausvermittlungen auf Ersatz entstandener Aufwendungen und des Vermittlungsentgelts bestehen. Gezahlte Vermittlungsentgelte können nicht zurückverlangt werden. Folgende Rücktrittsgebühren werden vom Leistungsträger/Eigentümer, bezogen auf den jeweilig verbliebenen Rest-Mietpreis (Gesamtmietpreis abzüglich Anzahlung) einbehalten: bis 90 Tage vor Mietbeginn 20%, bis 60 Tage vor Mietbeginn 30%, bis 30 Tage vor Mietbeginn 50%, bis 01 Tage vor Mietbeginn 80%, bei Rücktritt am Anreisetag oder Nichterscheinen wird der gesamte Rest-Mietpreis berechnet. Eine entsprechende Stornierungsrechnung erhält der Kunde nach einem Rücktritt vom Leistungsträger/Eigentümer. In Absprache besteht die Möglichkeit, einen Ersatzpartner zu den gleichen Mietbedingungen zu stellen. Auch in diesem Fall bleibt der Anspruch der Firma Marianne Grüber - Ferienhausvermittlungen auf Ersatz entstandener Aufwendungen und des Vermittlungsentgelts bestehen. Gezahlte Vermittlungsentgelte können nicht zurückverlangt werden. Dem Mieter/Anmeldenden ist es gestattet nachzuweisen, dass tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachten Rücktrittsgebühren, Umbuchungs- oder Stornierungsgebühren entstanden sind. In diesem Fall ist der Mieter/Anmeldende nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
8. Leihwagen und Flug
Bei den von der Firma Marianne Grüber - Ferienhausvermittlungen angebotenen Leistungen bei der Vermittlung eines Leihwagens oder Fluges handelt es sich ausschließlich um die Vermittlung von Fremdleistungen zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vertragspartei. Alle Schadensersatzansprüche des Kunden sind an den jeweiligen Dienstleister zu stellen. Sollte bei der Vermittlung des Leihwagens der Umstand eintreten, dass der gebuchte Wagentyp nicht zur Verfügung steht, wird auf jeden Fall ein anderes Fahrzeug ähnlicher Bauart mit gleicher Ausstattung zur Verfügung gestellt.
9. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Saarlouis.
